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Fast 1.000 Haus & Grund-Vereine sind seit über 130 Jahren bundesweit für Eigentümer da - die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ist die Vertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland.
Antwort
Lärmbelästigung? Überragende Pflanzen?
Nachbarstreit? Wir helfen Hauseigentümern
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Lärm in der Nachbarschaft? Überragende Pflanzen? Wir helfen Ihnen.

Lärm zur Nachtzeit, lautes Musizieren oder Kindergeschrei, Grillgeruch, streunende Katzen und bellende Hunde oder über die Grundstücksgrenze ragende Zweige und Wurzeln: Es gibt viele Situationen, in denen wir Ihnen helfen können, damit Sie trotz allem ein harmonisches Verhältnis zu Ihren Nachbarn haben.

 

Rechtsfragen im Nachbarrecht, die wir gerne beantworten:

Lärmstörung

Bei kommunalen Ämtern stößt der Ruhe suchende Zeitgenosse oft auf taube Ohren. Auch Sachverständige mit ihren Messgeräten helfen vielfach nicht weiter. Denn nicht die Messergebnisse in Dezibel sind entscheidend, sondern die Zusammensetzung der Geräusche und ihre Üblichkeit in der Umgebung. Ein paar klare Grenzen gibt es aber dennoch: Bauarbeiten müssen nur werktags zu den üblichen Arbeitszeiten hingenommen werden. Gaststätten haben kein Recht, die Nachbarn bis zur absoluten Polizeistunde zu nerven – draußen ist spätestens um 22.00 Schluss. Und auch Hunde dürfen die Nacht nicht bellend draußen verbringen, sondern müssen dafür nachts ins Haus zu Herrchen. Haus & Grund hilft Ihnen gerne dabei, den zumutbaren Lärm festzustellen und eine Lösung mit Ihrem Nachbarn zu finden. 

Laubfall

Immissionen von Bäumen sind ein Naturereignis, über das nicht selten benachbarte Eigentümer in Streit geraten, weil der Baum des einen Laub, Äste oder Blüten- und Samenteile auf das Grundstück des anderen abwirft. Für den betroffenen Nachbarn kann dies äußerst ärgerlich sein: Balkone und Hausterrassen werden verschmutzt, ihre Benutzung wird im Herbst unter Umständen sogar gefährlich. Dachrinnen und Abflussrohre werden verstopft und müssen mit viel Aufwand gereinigt werden. Überdies können herabfallende Äste Personen- und Sachschäden verursachen.

Daher ist es nicht weiter verwunderlich, wenn der Nachbar Über- legungen anstellt, wie er diesen Auswirkungen entgehen kann. Nicht selten ist ein Rechtsstreit die Folge. Der klagende Grundstücksnachbar hat in diesen Fällen allerdings nur selten Aussicht auf Erfolg. So muss ein Grundeigentümer den Nadelflug von Bäumen und gelegentlichen Astabwurf in der Regel hinzunehmen, wenn das Grundstück in einer Gegend liegt, in der Gärten mit Nadelbäumen häufig anzutreffen sind. Wann das zulässige Maß überschritten ist, können wir gerne im Einzelfall für Sie klären. 

Räum- und Streupflichten:

Alle Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Dritte vor Gefahren zu schützen, die von ihrem Grundstück ausgehen. Ein Teil dieser Verkehrssicherungspflicht ist die Räum- und Streupflicht. Der zeitliche Rahmen der Räum- und Streupflicht wird durch Landesgesetze festgelegt: danach müssen Eigentümer regelmäßig von 7.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends für sichere Wege sorgen. Der Umfang der Räum- und Streupflicht variiert häufig schon wegen zusätzlicher kommunaler Vorgaben. Für die meisten Eigentümer kann daher nur individuell festgestellt werden, in welchem Umfang sie tätig werden müssen. Überdies richtet sich der Umfang der Räum- und Streupflicht nach den örtlichen Verhältnissen, der Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges, der Stärke des Verkehrs, sowie der Leistungsfähigkeit des Streupflichtigen und der Zumutbarkeit der Maßnahme. Wir wissen, welche Pflichten Sie haben.

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Seit über 130 Jahren ist Haus & Grund die Vertretung der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland: mit unserer Erfahrung sind wir der richtige Ansprechpartner für alle Eigentümer.


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Beliebte Themen im Nachbarrecht

  • Lärmbelästigung
  • Streunende Tiere 
  • Überhängende Äste und Zweige 
  • Grenzabstand von Pflanzen
  • Tobende Kinder 
  • Grillgerüche
  • Laubfall 
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